Gründung, Kauf & Verkauf von Arztpraxen

Egal ob Praxiskauf, Praxisverkauf, Gründung oder Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft

Vor Ihnen liegt eine wichtige Weichenstellung für Ihre Zukunft –  ein komplexes Vorhaben, das sich jedoch mit guter Vorbereitung und ausreichend zeitlichem Vorlauf sicher bewältigen lässt.

Ich unterstütze Sie bei

  • allen Fragen des Vertragsarztrechts, Arbeitsrechts, Mietrechts und Datenschutzes
  • den Vertragsverhandlungen
  • der Erstellung und Prüfung aller relevanten Verträge
  • der Kommunikation und Vertretung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Zulassungsausschuss
Rechtsanwältin Tanja Raab Regensburg

Tanja Raab

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
+15 Jahre Erfahrung
im Gesundheitswesen
Spezialisiert
auf Medizinrecht
Rechtsberatung
für Praxen, Ärzte & Heilberufe

Als Fachanwältin für Medizinrecht und ehemalige Mitarbeiterin der KVB unterstütze ich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und medizinische Heilberufe bei ihren rechtlichen Fragen rund um den Praxisalltag. Angefangen von der Praxisgründung, der Vertragsgestaltung über die Zulassung helfe ich bei Regressen, Fragen zum ärztlichen Vergütungsrecht und Arbeitsrecht weiter. Mein Fokus liegt auf verlässlicher, praxisnaher Unterstützung für Ihren beruflichen Erfolg.

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Was ist die Praxis wert?

Für die Ermittlung des Praxiswertes wird zwischen dem materiellen Praxiswert (Substanzwert) und dem ideellen Praxiswert („Goodwill“) unterschieden. Bei der Praxisbewertung gibt es verschiedene Methoden. Das gängigste Verfahren ist die modifizierte Ertragswertverfahren, welches auf die künftig zu erwartenden Einnahmeüberschüsse zielt. Generell bestimmt jedoch der Markt den Praxiskaufpreis. Käufer und Verkäufer müssen sich handelseinig werden

Welche Unterlagen sollten vorhanden sein und geprüft werden?

Für den Käufer sollte als Minimum – nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung – die Einnahmen-Überschussrechnung sowie die Honorarbescheide und ärztlichen Abrechnungen der letzten 3 Jahre, das Inventarverzeichnis, eine Übersicht über die laufenden Verträge, eine Übersicht über die bestehenden Arbeitsverhältnisse, der Praxismietvertrag sowie die Arbeitsverträge bereit gehalten werden.

Was passiert mit den Angestellten der Praxis?

Mit dem Praxis(ver-)kauf gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den zukünftigen Praxisinhaber nach § 613 a BGB mit allen Rechten und Pflichten über, sofern der Arbeitnehmer nach entsprechender Belehrung des Arbeitgebers nicht widerspricht. Es besteht Bestandsschutz; Kündigungen von Arbeitgeberseite wegen des Betriebsübergangs sind ausgeschlossen.

Der Praxiskäufer und der Praxisverkäufer haben sich geeinigt, alles gut?

Wenn es um eine Privatarztpraxis geht, ja. Wenn die Praxis – wie in den allermeisten Fällen- jedoch GKV-Versicherte behandelt, muss das Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss noch erfolgreich gemeistert werden und der Praxiskäufer den Sitz erhalten. Hier kann es zu Komplikationen kommen, da der Zulassungsausschuss nicht den vom Praxisverkäufer priorisierten Praxiskäufer auswählen muss. Dieser Umstand muss in jedem Fall im Kaufvertrag ausgewogen berücksichtigt werden.

Worauf sollte sonst noch geachtet werden? Holen Sie sich Expertise!

Versuchen Sie nicht, alles alleine zu regeln, sondern holen Sie sich so früh wie möglich Spezialisten in Ihr Boot!

Auch wenn Sie vieles zum Thema im Internet bzw. Musterverträgen finden – jeder Sachverhalt ist anders. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Informationen im Internet optimal auf Sie zutreffen. Im Streitfall kann die Verwendung von Musterverträgen teuer werden.

Bei einem so wichtigen und komplexen Vorhaben mit langfristigen Auswirkungen auf Ihre Zukunft ist es wichtig, verschiedene Berater an Ihrer Seite zu haben:

  • Der Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe
  • Der Fachanwalt für Medizinrecht für die rechtssichere Gestaltung der Verträge
  • Der KV-Berater mit Kenntnis der Sicherstellungsbelange vor Ort
  • Ein ärztlicher Kollege für den Blickwinkel aus ärztlicher Sicht

Rechtsberatung ist Vertrauenssache!

Als Fachanwältin für Medizinrecht mit mehr als 15 Jahren anwaltlicher Erfahrung auf der Seite der Leistungserbringer weiß ich, worauf Sie achten müssen.

Gerade bei der anwaltlichen Begleitung einer Praxisübertragung sollte die Vertrauensbasis zwischen Mandanten und Anwalt stimmen – Lernen Sie mich und meine Arbeitsweise daher zunächst unverbindlich in einem persönlichen Gespräch kennen!

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